Kia Zertifizierte Gebrauchtwagen

Kia Gebrauchtwagenprogramm

Unser Kia Gebrauchtwagenprogramm mit seinen 7 Kundenversprechen bietet Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket".


 

7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*.

Auf Ihren Kia können Sie sich immer verlassen. Wir wollen, dass Sie den Kopf frei haben für die wichtigen Dinge im Leben. Deshalb verfügt Ihr zertifizierter Gebrauchtwagen stets über die noch verbleibende 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*! Falls Sie Ihren Kia eines Tages verkaufen möchten geht die noch verbleibende Garantie auf den neuen Besitzer über – ein gutes Argument, das Ihnen einen höheren Wiederverkaufspreis einbringen kann.


 

Qualitätscheck.

Wir versprechen Ihnen nur das, was wir wirklich garantieren können. Nur logisch, dass auch Ihr zertifizierter Gebrauchtwagen einen umfassenden und standardisierten Qualitätscheck erfolgreich durchlaufen hat und auf Herz und Nieren geprüft wurde. Sie würden gerne mehr über Ihr Fahrzeug wissen? Die vorliegende lückenlose Dokumentation liefert Ihnen alle wichtigen Informationen.


 

Kia Mobilitätsgarantie.

Ihr zertifizierter Gebrauchtwagen wurde nach höchsten Qualitätsansprüchen gefertigt. Sollten Sie dennoch unterwegs einmal eine Panne haben, machen Sie sich keine Sorgen. Ihr zertifizierter Gebrauchtwagen verfügt über eine umfassende Kia-Mobilitätsgarantie auf die Sie sich verlassen können.


 

Finanzdienstleistung.

Viele Wege führen zu Ihrem zertifizierten Gebrauchtwagen. Profitieren Sie von attraktiven und maßgeschneiderten Finanzierungsangeboten.


 

Fahrzeugankauf.

Wohin mit Ihrem aktuellen Auto? Sichern Sie sich ein faires und marktgerechtes Angebot für Ihr aktuelles Fahrzeug.

Zur Inzahlungnahme


 

Fahrzeugreservierung.

Sie sind noch unschlüssig? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung und reservieren Ihren zertifizierten Gebrauchtwagen für Sie. 


 

Umtauschgarantie**.

Und wenn es mal nicht passt mit dem erworbenen zertifizierten Gebrauchtwagen? Machen Sie Gebrauch von Ihrem 14-tägigen Umtauschrecht**.


 

Sie möchten mehr erfahren? 

Nutzen Sie das Kontaktformular, um Auskunft über unsere zertifizierten Gebrauchtwagen zu erhalten. 

Kontakt

7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*


 


 

Jeder einzelne Kia wird nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt. Deshalb bieten wir nicht nur die üblichen 2 Jahre Garantie, sondern das Kia Qualitätsversprechen mit vollen 7 Jahren Garantie bzw. bis 150.000 Kilometer Laufleistung. Die darin enthaltene Garantie gegen Durchrostung gilt bei einigen Modellen sogar für 12 Jahre.

Rechtliche Hinweise

Abbildungen zeigen kostenpflichtige Sonderausstattungen.

* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie/150.000 km

Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung. Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die KIA-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie du einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken kannst, entnimmst du bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie findest du unter https://www.kia.com/de/garantie.

** Sollte der Käufer mit der von ihm getroffenen Fahrzeugauswahl nicht zufrieden sein, kann er sein Kia zertifiziertes Gebrauchtfahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der auf seine Veranlassung erfolgten Zulassung und maximal 1000 km zurückgelegter Fahrstrecke gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug eintauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz.-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zu Lasten des Käufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von 500 € für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anders Fahrzeug ist nur möglich, wenn sich das Fahrzeug bei Rückgabe in unversehrtem und unverändertem Zustand befindet. Insbesondere darf es keinen Unfallschaden erlitten haben. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
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