Ab dem 01. Juli 2025 wird der Umstieg auf Elektromobilität nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich hochattraktiv. Unternehmen, die rein elektrische Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufnehmen, profitieren von neuen Sonderabschreibungen und einer deutlich reduzierten Dienstwagenbesteuerung.
Unsere vollelektrische Modellvielfalt für Ihre Mobilität von morgen
Ab dem 01. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer neuen steuerlichen Sonderregelung für rein elektrische, betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Maßnahme ermöglicht eine deutlich verbesserte Abschreibung und macht den Umstieg auf E-Mobilität wirtschaftlich besonders attraktiv:
✓ Bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich absetzen
✓ Degressive Abschreibung des verbleibenden Restbetrags über weitere fünf Jahre
✓ Gültig nur für emissionsfreie Fahrzeuge ohne CO₂-Ausstoß
✓ Förderzeitraum: Anschaffung zwischen dem 01.07.2025 und dem 01.01.2028 erforderlich
Diese Sonderregelung bietet Ihnen als Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, Ihre Fahrzeugflotte nachhaltig und wirtschaftlich weiterzuentwickeln – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Schon die Anschaffung einzelner vollelektrischer Fahrzeuge kann Ihre Steuerlast spürbar senken und ist ein sinnvoller Schritt in Richtung zukunftsfähiger, klimafreundlicher Mobilität.
Bei der privaten Nutzung vollelektrischer Firmenwagen gilt eine deutlich reduzierte Dienstwagenbesteuerung – ein echter Vorteil für Unternehmen und Mitarbeitende. Die Regelung betrifft Fahrzeuge, die ab 01. Juli 2025 neu im Unternehmen eingesetzt werden:
✓ 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat für Fahrzeuge bis 100.000 EUR
✓ 0,5 % bei Fahrzeugen mit einem Listenpreis über 100.000 EUR
✓ Gilt für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2030 erstmals als Dienstwagen genutzt werden
Neben der privaten Nutzung werden auch weitere Fahrten steuerlich begünstigt.
✓ 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
✓ Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Für Plug-in-Hybride (PHEV) bleibt die bisherige 0,5 %-Regelung unverändert bestehen.
Die neuen steuerlichen Regelungen machen den Umstieg auf E-Fahrzeuge nicht nur nachhaltig, sondern auch finanziell attraktiv.
Ob Sie schrittweise umstellen oder gezielt einzelne Modelle einsetzen – die Fördermaßnahmen sind kombinierbar und bieten spürbare Entlastung für Unternehmen jeder Größe.
✓ Bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr
✓ 0,25 %-Dienstwagenregelung für E-Fahrzeuge bis 100.000 EUR Bruttolistenpreis
✓ Gültig ab dem 01.07.2025
✓ CO₂-frei unterwegs – aber steuerlich hochwirksam
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP)
BMW iX xDrive60: WLTP kombiniert: Energieverbrauch 21,9 kWh/100km; CO2 Emissionen 0 g/km; CO2 Klasse: A
MINI Aceman SE:Stromverbrauch kombiniert: 14,8 – 13,9 kWh/100 km gemäß WLTP; CO2 Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Reichweite in km gemäß WLTP: 382 - 407
INI Cooper E: Stromverbrauch kombiniert: 14,3 - 13,8 kWh/100 km gemäß WLTP; CO2 Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Reichweite in km gemäß WLTP: 293 – 305
MINI Countryman SE ALL4: Stromverbrauch kombiniert: 18,5 – 16,8 kWh/100 km gemäß WLTP; CO2 Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Reichweite in km gemäß WLTP: 399 - 432
Kia EV6 (GT-line): Stromverbrauch kombiniert 17,7 kWh/100 km; CO2 -Emission kombiniert 0 g/km; CO2 -Klasse A. Bis zu 522 km Reichweite.
Kia EV3 (GT-line): Stromverbrauch kombiniert 16,2 kWh/100 km; CO2 -Emissionen kombiniert 0 g/km; CO2 -Klasse A. Bis zu 563 km Reichweite.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.