Seit dem 1. Januar 2026 gibt es sie wieder: die staatliche Förderung für Elektroautos und Hybridantriebe. Mit der neuen E-Auto Förderung unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten Fahrzeugs mit einer Prämie von bis zu 6.000 Euro – je nach Antriebsart, Einkommen und Kinderanzahl im Haushalt. Wir bei Hakvoort/HANKO beraten Sie persönlich zur optimalen Nutzung dieser Elektro Förderung und zeigen Ihnen passende Modelle von BMW, MINI und Kia.
Privatpersonen, die ein Neufahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 kaufen oder leasen – also rein elektrische Pkw oder förderfähige Plug-in-Hybride.
Die E-Auto Förderung gilt beim Kauf und beim Leasing – Voraussetzung: Zulassung ab dem 01.01.2026 und Haltedauer von mindestens 36 Monaten.
3.000 EUR Basisförderung für vollelektrische Neuwagen von BMW, MINI oder Kia (z. B. BMW i4, MINI Cooper E oder Kia EV3)
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 EUR | 5.000 EUR | 5.500 EUR | 6.000 |
| 45.001 EUR bis 60.000 EUR | 4.000 EUR | 4.500 EUR | 5.000 EUR |
| 60.001 EUR bis 80.000 EUR | 3.000 EUR | 3.500 EUR | 4.000 EUR |
| 80.001 EUR bis 85.000 EUR | nicht förderfähig | 3.500 EUR | 4.000 EUR |
| 85.001 EUR bis 90.000 EUR | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 EUR |
| 90.001 EUR und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
1.500 EUR Basisförderung für förderfähige Plug-in-Hybride (z. B. BMW X3 xDrive30e), wenn:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 EUR | 3.500 EUR | 4.000 EUR | 4.500 EUR |
| 45.001 EUR bis 60.000 EUR | 2.500 EUR | 3.000 EUR | 3.500 EUR |
| 60.001 EUR bis 80.000 EUR | 1.500 EUR | 2.000 EUR | 2.500 EUR |
| 80.001 EUR bis 85.000 EUR | nicht förderfähig | 2.000 EUR | 2.500 EUR |
| 85.001 EUR bis 90.000 EUR | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 EUR |
| 90.001 EUR und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 EUR.
Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 EUR – maximal auf 90.000 EUR bei zwei Kindern.
Zusätzliche 500 EUR je Kind unter 18 Jahren – maximal 1.000 EUR bei zwei Kindern im Haushalt.
Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden – rückwirkend gültig für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026.
Egal ob BMW i, MINI oder Kia: Bei Hakvoort/HANKO finden Sie Ihr neues elektrifiziertes Traumauto. Jetzt Marke Wählen, Lieblingsfahrzeug auswählen und bis zu 6.000 EUR Förderprämie sichern.
Sie möchten wissen, ob Ihr Wunschmodell förderfähig ist oder welche Elektroauto Förderung für Sie möglich ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter – telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort im Autohaus.
MINI Aceman E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 309 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS).
MINI Aceman SE: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,6 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0 (WLTP); CO2-Klasse: A, Reichweite: 406 km (WLTP)
BMW iX3 50 xDrive: Energieverbrauch kombiniert: 15,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 679–805 km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
Kia EV5 GT-Line 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert 17,8 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 505 km Reichweite.
Kia EV5 Air 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert 16,9 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 530 km Reichweite.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.