E-Auto Förderung 2026 | Jetzt Prämie bis 6.000 EUR sichern

E-AUTO FÖRDERUNG 2026:

Jetzt bis zu 6.000 EUR für Ihr elektrifiziertes Fahrzeug sichern.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es sie wieder: die staatliche Förderung für Elektroautos und Hybridantriebe. Mit der neuen E-Auto Förderung unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten Fahrzeugs mit einer Prämie von bis zu 6.000 Euro – je nach Antriebsart, Einkommen und Kinderanzahl im Haushalt. Wir bei Hakvoort/HANKO beraten Sie persönlich zur optimalen Nutzung dieser Elektro Förderung und zeigen Ihnen passende Modelle von BMW, MINI und Kia

Jetzt Angebote entdecken.

So funktioniert die neue E-Auto Prämie im Detail

Wer kann die E-Auto Prämie beantragen?

Privatpersonen, die ein Neufahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 kaufen oder leasen – also rein elektrische Pkw oder förderfähige Plug-in-Hybride.

 


 

Förderung auch für Leasingfahrzeuge

Die E-Auto Förderung gilt beim Kauf und beim Leasing – Voraussetzung: Zulassung ab dem 01.01.2026 und Haltedauer von mindestens 36 Monaten.

 


 

Basisförderung für Elektroautos

3.000 EUR Basisförderung für vollelektrische Neuwagen von BMW, MINI oder Kia (z. B. BMW i4, MINI Cooper E oder Kia EV3)

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 EUR 5.000 EUR 5.500 EUR 6.000
45.001 EUR bis 60.000 EUR 4.000 EUR 4.500 EUR 5.000 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR 3.000 EUR 3.500 EUR 4.000 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EUR nicht förderfähig 3.500 EUR 4.000 EUR
85.001 EUR bis 90.000 EUR nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 EUR
90.001 EUR und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

 


 

Basisförderung für Plug-in-Hybride

1.500 EUR Basisförderung für förderfähige Plug-in-Hybride (z. B. BMW X3 xDrive30e), wenn:

  • CO₂-Ausstoß ≤ 60 g/km oder
  • rein elektrische Reichweite ≥ 80 km
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 EUR 3.500 EUR 4.000 EUR 4.500 EUR
45.001 EUR bis 60.000 EUR 2.500 EUR 3.000 EUR 3.500 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR 1.500 EUR 2.000 EUR 2.500 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EUR nicht förderfähig 2.000 EUR 2.500 EUR
85.001 EUR bis 90.000 EUR nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 EUR
90.001 EUR und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

 


 

Einkommensgrenze für die Förderung

Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 EUR.

 


 

Zusatzförderung bei geringerem Einkommen

  • +1.000 EUR bei einem zu versteuernden Einkommen unter 60.000 EUR
  • +2.000 EUR bei Einkommen unter 45.000 EUR

 


 

Erhöhter Förderrahmen für Familien

Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 EUR – maximal auf 90.000 EUR bei zwei Kindern.

 


 

Familienbonus

Zusätzliche 500 EUR je Kind unter 18 Jahren – maximal 1.000 EUR bei zwei Kindern im Haushalt.

 


 

Antragstellung ab Mai 2026 möglich

Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden – rückwirkend gültig für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026.

 


 

Weitere Infos zur E-Auto-Förderung erhalten Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums. 

Mehr Infos zur Förderung


 

Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Elektro Förderung.

Sie möchten wissen, ob Ihr Wunschmodell förderfähig ist oder welche Elektroauto Förderung für Sie möglich ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter – telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort im Autohaus.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren oder Probefahrt buchen – und die neue E-Auto Förderung 2026 optimal nutzen!

Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und elektrische Reichweite

MINI Aceman E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 309 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). 

MINI Aceman SE: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,6 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0 (WLTP); CO2-Klasse: A, Reichweite: 406 km (WLTP)

BMW iX3 50 xDrive: Energieverbrauch kombiniert: 15,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 679–805 km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A 

Kia EV5 GT-Line 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert 17,8 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 505 km Reichweite.

Kia EV5 Air 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert 16,9 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 530 km Reichweite.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
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