DAS ERSTE VOLLELEKTRISCHE BMW GRAN COUPÉ
Elektrisierende Dynamik in ihrer reinsten Form: Als erstes vollelektrisches Gran Coupé setzt der BMW i4 Maßstäbe und schafft damit eine völlig neue Dimension der Freude am elektrischen Fahren. Mit markanter Front, progressiver Ästhetik und sportlich-eleganten Proportionen zeigt sich der Viertürer wegweisend im Design. Er beeindruckt mit hoher Reichweite und souveränem Fahrverhalten – und das lokal vollkommen emissionsfrei.
zzgl. 995,00 € Überführungskosten BMW + Servicepaket (Zulassung, Warnweste, Feinstaubplakete)
Preis | 61.725,- € |
48 mtl. Leasingraten à | 689,- € |
Leasingsonderzahlung * | 5.000,- € |
Nettodarlehensbetrag | 57.743,46 € |
Sollzins (gebunden) p.a. | 4,09 % |
Effektiver Jahreszins | 4,17 % |
Laufzeit | 48 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 38.072,- € |
Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Stand 03/2022. Alle Preise inkl. 19 % MwSt. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen
Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
* Die Leasingsonderzahlung entspricht dem staatlichen Förderungsanteil. Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025
BMW i4 eDrive Gran Coupé
• Schwarz uni
• Stoff-/Sensatec-Kombination Schwarz
• Steuerung EfficientDynamics
• Radschraubensicherung
• Reifendruck-Kontrolle
• Sport-Lenkrad
• 17" LMR V-Speiche 851
• Interieurleisten schwarz hochglänzend
• Akustischer Fußgängerschutz
• Warndreieck und Verbandskasten
• Innenspiegel automatisch abblendend
• Ablagepaket
• Active Guard Plus
• Deaktivierung Beifahrerairbag
• Klimaautomatik
• Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
• Teleservices
• Gesetzlicher Notruf
• ConnectedDrive Services
• Connected Package Professional
• DAB-Tuner
• Aktiver Fussgängerschutz
• Instrumententafel in Sensatec
• Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
• Parking Assistant
• Entfall Touch Funktionalität auf BMW Controller
• BMW Live Cockpit Professional
• Vorbereitung Fahrerassistenz
Stromverbrauch in kWh/100km: - (NEFZ); 16,3 (WLTP)
Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 584
Kraftstoff: Strom
Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nicht mehr nach NEFZ, sondern nur noch nach WLTP.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.